Trabitz: Datenautobahn bis vor die Haustüre

Trabitz. Dank der Zuschüsse vom Bund können die Trabitzer Haushalte noch schneller an die Datenautobahn angeschlossen werden. 300.000 Euro muss die Kommune selber beisteuern.

Über den weiteren Ausbau des Breitband-Fernmeldenetzes in Trabitz referierte Dr. Reiner Grasberger vom Planungsbüro IK-T. Foto: Bernhard Piegsa

Schnelle Strippe statt lange Leitung: Vor zehn Jahren fiel in Trabitz der Startschuss für den Ausbau der „Datenautobahn“. Die Zwischenbilanz, die Dr. Reiner Grasberger vom Regensburger Planungsbüro IK-T dem Gemeinderat als Ergebnis einer Markterkundung präsentierte, kann sich durchaus sehen lassen: Von 499 Haushalten werden 400 im DSL- oder „Vectoring“-Standard mit 16 bis 100 Megabit pro Sekunde versorgt, bei weiteren 86 reicht bereits jetzt ein Glasfaserkabel bis zum Hausanschluss (FTTH) und erlaubt, laut Grasberger, eine zumindest theoretisch fast unbegrenzte Datenrate.

Freistaat und Bund fördern schnelles Internet

Zwei „Gigabitrichtlinien“-Förderprogramme des Freistaats und des Bundes sollen nun allerdings dem Datenfluss noch mehr auf die Sprünge helfen. Das bayerische Programm stellt allen Privathaushalten, die zurzeit noch mit weniger als 100 Megabit „surfen“, mindestens 200 Megabit in Aussicht, gewerbliche Anschlüsse mit weniger als 200 Megabit sollen auf eine Mindestleistung von einem Gigabit pro Sekunde getrimmt werden. Im Bundesprogramm werde „ein Gigabit symmetrisch“ – also gleichermaßen für das Herunter- und Hochladen von Dateien – sogar als generelle Zielmarke gesetzt, erläuterte Grasberger. Zudem seien die Förderkonditionen bei der Bundes-Gigabitrichtlinie günstiger.

90-prozentige Förderung

An Hand einer unverbindlichen Beispielkalkulation rechnete der Referent vor, dass die Gemeinde bei einem nach der bayerischen Gigabit-Richtlinie geförderten Netzausbau möglicherweise etwa 678.000 Euro selbst aufbringen müsste. Da für die drei Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Pressath eine Härtefallregelung greife, käme ein Fördersatz von 90 Prozent der „Wirtschaftlichkeitslücke“ – also der auf sieben Jahre berechneten Differenz zwischen Investitions- und Betriebskosten einerseits und Betriebseinnahmen andererseits – zur Anwendung.

Das Bundesförderprogramm stelle sogar eine gut 96-prozentige Zuschussquote in Aussicht, weshalb nur knapp 300.000 Euro aus Eigenmitteln der Gemeinde getragen werden müssten. „Diese Zahlen sind nur als vorläufige Schätzungen anzusehen, geben aber die Tendenz wieder“, unterstrich Reiner Grasberger.

Zwei Modelle zur Auswahl

Zu entscheiden war außerdem über die organisatorische Form, unter der das künftige Voll-Glasfasernetz betrieben werden solle. Zur Wahl stünden das „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“, bei dem der Netzbetreiber Bauherr und Eigentümer des Netzes sei, und das „Betreibermodell“, bei dem die Gemeinde als Eigentümerin das Netz baue und an den Betreiber verpachte. Beim „Betreibermodell“ behalte die Kommune in puncto Bauweise, Bauzeit und Kosten das Heft in der Hand und könne das Netz nach sieben Jahren an einen Betreiber verkaufen, trage aber bis dahin als Netzeigentümerin auch weitaus mehr Verantwortung als beim „Wirtschaftslückenmodell“.

Glasfaserverkabelung „mit Hausanschluss“

In seinem Referat zur Gemeinderatssitzung empfahl Dr. Reiner Grasberger der Trabitzer Gemeindeverwaltung, bei der nun anstehenden Ausschreibung von Netzbau und -betrieb von vornherein eine Glasfaserverkabelung „mit Hausanschluss“ vorzusehen. In diesem Falle würden auch die gemeindlichen Aufwendungen für die Hausanschlussverlegung in gleicher Weise wie die übrigen Baukosten gefördert. „Dem Grundstückseigentümer entstehen keine Kosten, wenn er im Zuge des Netzausbaus auch die Glasfaserverkabelung seines Hausanschlusses vornehmen lässt“, betonte der Experte.

Gemeinderat für Wirtschaftslückenmodell

Verpflichtet sei hierzu indes niemand: „Ein Grundstückseigner kann die Verlegung des Glasfaserkabels von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss verweigern. Dann bliebe für diesen Abschnitt das Kupferkabel erhalten. Sollte er sich später doch noch anders entscheiden, würde der Netzbetreiber für die nachträgliche Verlegung des Glasfaserkabels ein Entgelt verlangen – nach derzeitigem Stand 800 Euro.“ Auf Grund aller dieser Erläuterungen entschied sich der Gemeinderat einstimmig für das Wirtschaftslückenmodell und die Förderung nach der Bundes-Gigabitrichtlinie. Ein vor zwei Jahren gefasster Beschluss zugunsten eines nach der bayerischen Richtlinie geförderten Netzausbaus wurde aufgehoben.

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